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Mai 2012 / 3

Die Mietkaution für sich arbeiten lassen

So wird die Mietkaution zur (Tages-)Geldanlage

Jeder Mieter kennt das Prozedere. Bevor der Umzug in die neuen vier Wände vonstattengehen kann, ist zunächst eine Mietkaution zu überweisen oder anzulegen. Diese entspricht in der Regel der dreifachen Nettokaltmiete der neuen Wohnung und schützt den Vermieter vor unvorhersehbaren, vom Mieter verursachten Kosten. Egal, ob Mietschulden oder Renovierungskosten, der Vermieter hat das Recht das Kautionsgeld zu beanspruchen, wenn der Mieter seinen vertraglich festgelegten Pflichten nicht nachkommen sollte. Besteht dafür kein Grund, so bekommt der Mieter die Kaution am Ende des Mietverhältnisses zurück.

Varianten der Geldanlage

Für den Fall, dass die Kaution angelegt werden soll, bestehen mehrere Optionen der Geldanlage. Besonders beliebt ist zum Beispiel das Sparbuch oder das Tagesgeld. Hierbei wird das Geld längerfristig bei einer Bank angelegt und verzinst. Es gibt jedoch verschiedene Wege, die Mietkaution festzusetzen. Entweder der Vermieter legt das Geld in seinem Namen an oder der Mieter setzt ein Konto auf und verpfändet es im Anschluss an den Vermieter. Denn der Vermieter muss in Ernstfall eine Möglichkeit besitzen, das Geld einzubehalten.

Vor- und Nachteile der Geldanlagen

Der Unterschied zwischen Sparbuch und Tagesgeld ist der, dass auf ein Sparbuch erst nach einem festgelegten Zeitraum zugegriffen werden kann. Bei einem Tagesgeldkonto können die Anleger hingegen immer auf das Geld zugreifen. Hinzu kommt, dass es auf ein Tagesgeldkonto auch deutlich höhere Zinssätze als auf ein Sparbuch gibt. Bekommen Anleger bei einem Sparbuch im Durchschnitt lediglich 0,5 Prozent Zinsen, so können bei Tagesgeldkonten bis zu 2,5 Prozent Zinsen gewöhnt werden.

Dies kann viel Plus für den Mieter bedeuten. Doch auch der Vermieter hat bei der Wahl eines Tagesgeldkontos Vorteile. So kann er im Ernstfall schneller auf die Mietkaution zugreifen und muss nicht mit eigenen Mitteln haften, bis die Laufzeit des Sparbuchs beendet ist.


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