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Februar 2012 / 5

Jetzt Freistellungsaufträge prüfen!

Wer es zum Jahresende versäumt hat, seine Freistellungsaufträge für Kapitalanlagen ausgiebig zu prüfen und eventuell anzupassen, sollte dies spätestens jetzt nachholen. Schließlich geht dies über das Jahr gesehen immer wieder vergessen, so dass es am Jahresende passieren kann, dass zu viel Steuern für Ihre Kapitalanlagen abgeführt werden.

Dazu muss man wissen: Immer am Jahresende führen die Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften die Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt ab, und schreiben in diesem Zuge dem Anleger seine Zinsen gut. Die Abgeltungssteuer beläuft sich pauschal auf 25 %, hinzu kommen allerdings noch zur Zeit 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer, welche zwischen 8 und 9 % beträgt.

In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Sparerpauschalbetrag in Höhe von 801 € für Alleinstehende beziehungsweise 1.002 € für Ehepaare möglichst optimal genutzt wird. Die Freistellungsaufträge sollten also so aufgeteilt werden, dass sie den zu erwartenden Zinserträgen der einzelnen Kapitalanlagen möglichst genau entsprechen. Alle Freistellungsaufträge zusammen müssen innerhalb des erwähnten Sparerpauschbetrags liegen.

Insbesondere dann, wenn am Jahresanfang Kapital umgeschichtet wurde und eventuell Kapitalanlagen aufgelöst beziehungsweise zu anderen Anbietern transferiert wurden, müssen die diesbezüglichen Freistellungsaufträge entsprechend angepasst werden. Auf welchem Weg dies geschieht, ist allerdings unterschiedlich. Bei vielen Kreditinstituten kann das Formular für einen Freistellungsauftrag mittlerweile im Internet heruntergeladen beziehungsweise ausgedruckt werden. Nun müssen Sie dieses Formular nur noch ausfüllen und per Post an Ihr Kreditinstitut schicken.

Immer mehr Banken gehen übrigens dazu über, den Postweg ganz zu vermeiden und erlauben ihren Anlegern, Freistellungsaufträge direkt über das Internet zu stellen oder auch zu ändern. Naturgemäß stellt dies den bequemsten Weg dar, allerdings bringt die digitale Technik für manchen Anleger zunächst Probleme mit. Im Zweifel rufen Sie den Kundensupport Ihrer Bank an und lassen Sie sich beim Stellen oder Ändern des Freistellungsauftrags helfen.

Haben Sie mehr Kapitalanlagen, als mit den entsprechenden Freistellungsaufträgen abgedeckt werden können, sollten diese möglichst sinnvoll verteilt werden. Tages- und Festgeldkonten stehen hier an erster Stelle, gewöhnliche Girokonten mit schlechter Verzinsung sollte man dagegen zunächst hinten anstellen.

Unser Tipp: Schieben Sie das Stellen oder Ändern von Freistellungsaufträgen nicht auf die lange Bank, sondern erledigen Sie dies möglichst sofort. So geht es nicht vergessen und Sie können sich am Ende des Jahres über die optimalen Zinserträge freuen.


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