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Tagesgeld & Steuern

Möglichkeiten zum Einsparen von Steuern bei einer Tagesgeldanlage

Kein Anleger denkt gerne darüber nach, und doch möchte der deutsche Staat an den Renditen jedes einzelnen Anlegers mitverdienen. Auf die erzielten Gewinne aus Anlagen müssen also Steuern gezahlt werden. Doch welche Steuern sind das, und wie hoch liegen sie?

Bekannt sein dürfte bei vielen Bundesbürgern immer noch die so genannte Kapitalertragsteuer. Sie wurde auf alle Zinsgewinne aus Kapitalanlagen erhoben und betrug pauschal 30 Prozent. Zusätzlich zu dieser Steuer musste der Anleger jedoch seine Zinserträge in seiner Jahressteuererklärung auch noch nach dem persönlichen Steuersatz versteuern. Da dieses System recht kompliziert und aufwändig war, ersetzte man es Anfang des Jahres 2009 durch eine neue Steuerform auf Kapitalerträge, die sich Abgeltungssteuer nennt.

Wie der Name bereits andeutet, ist mit der Zahlung der Abgeltungssteuer die komplette Pflicht zur Entrichtung von Steuern auf die Zinsgewinne der jeweiligen Kapitalanlage abgegolten. Ihre Höhe beträgt pauschal 25 Prozent, es können lediglich noch entsprechende Beträge für Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag hinzukommen.

Für die meisten Anleger bedeutete die Einführung der neuen Abgeltungssteuer einerseits eine Erleichterung beim Einschätzen ihrer Steuerzahlungen, aber andererseits auch eine echte Steuerersparnis. Es gibt jedoch eine kleine Gruppe von Anlegern, für die sich die neue Abgeltungssteuer nachteilig auswirkt. Dies ist insbesondere bei Personen mit einem sehr niedrigen persönlichen Steuersatz der Fall. Doch auch für diese Personen gibt es eine besondere Regelung: sie müssen zunächst dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent auf ihre Kapitalgewinne entrichten, können sich jedoch eventuell zu viel gezahlte Steuern im Rahmen ihrer Steuererklärung weiterhin vom Finanzamt zurückholen.

Selbstverständlich bietet sich auch bei einem Tagesgeldkonto die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag für die Zinserträge beim kontoführenden Kreditinstitut zu stellen. Die Höchstgrenzen diesbezüglich betragen momentan für Verheiratete 1.602 Euro, bei Alleinstehenden halbiert sich dieser Betrag. Die Höhe des Freistellungsauftrags sollte jedoch möglichst genau auf die Renditen abgestimmt werden, damit ein ausreichender Rest für eventuelle andere Kapitalanlagen beziehungsweise Bankkonten übrig bleibt.


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